Anerkannt nach § 45a SGB XI

Entlastungsbetrag verständlich erklärt.

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben bereits ab Pflegegrad 1 grundsätzlich Anspruch auf bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat.

Bis zu 131 €monatlich bei bestehendem Anspruch – zweckgebunden für anerkannte Unterstützung im Alltag.
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Pflegegrad prüfen

Der Anspruch beginnt grundsätzlich bei Pflegegrad 1 und häuslicher Pflege.

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Bedarf besprechen

Wir klären, welche unserer anerkannten Leistungen zu Ihrer Situation passen.

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Unterlagen abstimmen

Wir erklären Vollmacht, Abtretung oder Erstattungsweg und unterstützen bei einer unkomplizierten Abrechnung.

Welche Leistungen können berücksichtigt werden?

Über Herzwerk werden die anerkannten Leistungen durch das rechtlich geführte Angebot Alltagsengel mit Herz erbracht. Dazu gehören insbesondere haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagsbegleitung. Handwerkliche Arbeiten sind nicht automatisch Pflegekassenleistungen und werden getrennt vereinbart.

Kann nicht genutztes Budget übertragen werden?

Nicht verbrauchte monatliche Beträge können innerhalb der gesetzlichen Fristen angespart beziehungsweise übertragen werden. Den tatsächlich verfügbaren Stand erfragen Versicherte direkt bei ihrer Pflegekasse.

Versprechen Sie eine Kostenübernahme?

Nein. Wir prüfen die Voraussetzungen sorgfältig, die verbindliche Entscheidung und Budgetauskunft liegt aber bei der jeweiligen Pflegekasse.

Kostenloses Erstgespräch

Persönlich klären, was Ihnen hilft.

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir besprechen Ihren Bedarf in Haßberge und Schweinfurt und klären, ob es sich um eine Privatleistung oder eine möglicherweise abrechenbare Unterstützung handelt.