Pflegegrad prüfen
Der Anspruch beginnt grundsätzlich bei Pflegegrad 1 und häuslicher Pflege.
Anerkannt nach § 45a SGB XI
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben bereits ab Pflegegrad 1 grundsätzlich Anspruch auf bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat.
Der Anspruch beginnt grundsätzlich bei Pflegegrad 1 und häuslicher Pflege.
Wir klären, welche unserer anerkannten Leistungen zu Ihrer Situation passen.
Wir erklären Vollmacht, Abtretung oder Erstattungsweg und unterstützen bei einer unkomplizierten Abrechnung.
Über Herzwerk werden die anerkannten Leistungen durch das rechtlich geführte Angebot Alltagsengel mit Herz erbracht. Dazu gehören insbesondere haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagsbegleitung. Handwerkliche Arbeiten sind nicht automatisch Pflegekassenleistungen und werden getrennt vereinbart.
Nicht verbrauchte monatliche Beträge können innerhalb der gesetzlichen Fristen angespart beziehungsweise übertragen werden. Den tatsächlich verfügbaren Stand erfragen Versicherte direkt bei ihrer Pflegekasse.
Nein. Wir prüfen die Voraussetzungen sorgfältig, die verbindliche Entscheidung und Budgetauskunft liegt aber bei der jeweiligen Pflegekasse.
Kostenloses Erstgespräch
Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir besprechen Ihren Bedarf in Haßberge und Schweinfurt und klären, ob es sich um eine Privatleistung oder eine möglicherweise abrechenbare Unterstützung handelt.