Wann kommt eine Abrechnung infrage?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben bei häuslicher Pflege grundsätzlich Anspruch auf den zweckgebundenen Entlastungsbetrag. Herzwerk erbringt anerkannte Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung durch das rechtlich geführte Angebot Alltagsengel mit Herz. Ob Ihr aktueller Anspruch und die gewünschte Leistung zusammenpassen, klären wir vor dem ersten Einsatz.
Wichtig
Der Entlastungsbetrag ist keine frei verfügbare Auszahlung. Die Pflegekasse entscheidet verbindlich über Anspruch und verfügbares Budget. Wir geben deshalb keine pauschale Kostenübernahme-Garantie.
Welche Aufgaben können wir übernehmen?
- Leichte Reinigung
- Wäsche und Betten
- Ordnung im Haushalt
- Einkaufshilfe
- Mahlzeiten vorbereiten
- Alltägliche Besorgungen
Welche Tätigkeiten sinnvoll sind, hängt vom Haushalt und der persönlichen Situation ab. Medizinische Pflege, Medikamentengabe und Körperpflege gehören nicht zu unserem Angebot. Kleine handwerkliche Hilfen werden separat vereinbart und sind nicht automatisch eine Pflegekassenleistung.
So läuft die Anfrage ab
Kurz anrufen
Sie schildern uns den Unterstützungsbedarf und den Einsatzort.
Anspruch klären
Wir besprechen Pflegegrad, Budget und erforderliche Unterlagen.
Hilfe planen
Wir vereinbaren passende Aufgaben und einen ersten Termin.
Persönlich in Haßberge und Schweinfurt
Herzwerk hat seinen Ausgangspunkt in Obertheres. Wir fahren Haushalte im Landkreis Haßberge und in der Region Schweinfurt an, sofern sich der Einsatz zuverlässig in unsere Touren einplanen lässt.